Arbeitslos – was nun?Außergewöhnliche, Chance,

Arbeitslos – was nun?Außergewöhnliche, Chance,

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Plötzlich arbeitslos. Die Nachricht, dass man
 gekündigt, oder der Arbeitsvertrag nicht verlängert
 wird, ist niederschmetternd. Viele Menschen fallen
 dann in ein tiefes emotionales Loch,
 sind voller Selbstzweifel und geplagt von
 Existenzängsten. Oftmals kommen sie aus diesem Tief
 nicht mehr von alleine heraus und wollen sich
aus Scham von niemandem, nicht einmal von Freunden
 und Familie, helfen lassen. Doch genau
 dieses Verhalten ist falsch.
Man darf nicht einfach aufgeben, sondern muss wieder
 aufstehen und nach vorne blicken.
 Am Anfang ist es natürlich richtig und gut der
 Enttäuschung nachzugeben und alles Angestaute
loszuwerden. Aber dann muss man aus eben jener
Verbitterung neuen Mut und Kraft für etwas
Neues schöpfen und sich damit abfinden, dass
man nun „arbeitslos“ ist.
Damit Sie diese Situation so unbeschadet
wie möglich überstehen können, sollten Sie sich
 an folgende Ratschläge halten:

Vergessen Sie Ihre Selbstzweifel, denn gerade
 in der Wirtschaftskrise werden Mitarbeitern
nicht aufgrund von Fehlleistungen, sondern weil die
 finanzielle Belastung für den Arbeitgeber nicht mehr
 tragbar war, entlassen. Dabei wird im Allgemeinem
 nach dem sogenannten „Prinzip der Sozialauswahl“
verfahren: Zunächst wird jenen gekündigt,
 welche am wenigsten finanzielle Verantwortung
aufgrund von Familie tragen und somit
 als unabhängiger gelten. Auch Mitarbeiter,
 die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung,
als „schwer vermittelbar“ für neue Arbeit gelten,
 bleiben in dieser Sozialauswahl zunächst verschont.
 Es ist also unter Umständen gar nicht Ihre
persönliche Schuld, dass Sie entlassen wurden. 

Abgesehen von der psychischen Rehabilitation
 spielen auch die finanzielle und formale Neuordnung,
 sowie die Jobsuche eine bedeutende Rolle.

Wichtig bei der Jobsuche ist ein innovatives
Bewerbungsmanagement. Dazu gehören vor allem
 Kreativität und Eigeninitiative.
 Haben Sie ruhig den Mut etwas neues,
 ganz andersartiges anzufangen und verlieren Sie die
 Angst vor dem Unbekannten. Sie sollten außerdem
Ihre Ansprüche und Erwartungen senken.
Arbeitsplätze gibt es nicht wie Sand am Meer
 und auch wenn Ihnen die Bezahlung und
 die Bedingungen nicht optimal passen:
Ein Job ist besser als kein Job.

Zur finanziellen und formalen Organisation in
 der Arbeitslosigkeit gibt es klare Regeln
 und Richtlinien. Diese sollten und müssen
 sie auf jeden Fall streng einhalten.                                                                     Sobald man erfahren hat, dass man gekündigt wird, sollte man sich beim Arbeitsamt melden. Das heißt: wessen Arbeitsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird, sollte sich drei Monate vor Vertragsablauf melden. Ansonsten muss man sich binnen 3 Tagen nach Kündigungsausspruch beim Arbeitsamt melden. Die Einhaltung dieser Fristen ist aus mehreren Gründen sehr wichtig. Zum einen ist man ab dem ersten Tag, an dem es keine Beschäftigung und Entlohnung mehr gibt arbeitslos und hat auch ab diesem Tag das Recht auf finanzielle Unterstützung. Hat man diese fristgerecht beantragt, wird sie auch ab diesem Tag ausbezahlt. Rückwirkende Zahlungen gibt es nicht. Zum anderen werden, wenn die Frist nicht eingehalten wird, Sanktionen in Form von Nichtzahlungen der Unterstützung verhängt. In den ersten 12 Monaten hat man das Recht auf das „Arbeitslosengeld I“. Wer Privatvermögen besitzt, oder wessen Partner Besserverdiener ist, bekommt keine finanzielle Unterstützung vom Staat. Beim Arbeitslosengeld I erhalten Alleinstehende 60% ihres bisherigen pauschalierten Nettoverdienstes, während Arbeitslose mit minderjährigen Kindern 67% bekommen. Dabei muss der ehemalige Arbeitgeber den Verdienst schriftlich bescheinigen. Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist, dass man innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und daher Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Nach Ablauf der 12 Monate Arbeitslosengeld I, beginnt die Zahlung von Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Nur in Ausnahmefällen und bei Arbeitslosen über 55 Jahren wird das Arbeitslosengeld I weiter gezahlt. Beantragen muss man das Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit. Dort muss man Personalausweis oder Reisepass, die Sozialversicherungsnummer, den Arbeitsvertrag und das Kündigungsschreiben bzw. den befristeten Arbeitsvertrag vorzeigen. Auch alle Versicherungsbeiträge werden in der Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt übernommen.

Seien Sie sich im Klaren darüber,
was es finanziell bedeutet arbeitslos zu sein:
 Sie werden auf vieles, besonders im Freizeitbereich
 verzichten müssen und Ihre Haushaltsausgaben
stark einschränken. Auch Ihre Bonität sinkt:
 Banken vergeben grundsätzlich keine Kredite
an Arbeitslose. Kredite können Sie höchstens
noch von sogenannten Internetplattformen
 für Privatkredite, wie auxmoney.com erhalten.
 Dort werden Kredite auch an Arbeitslose vermittelt,
 da das Geld dort von Privatpersonen und nicht von
einer Bank kommt.

Allgemein gilt bei plötzlicher Arbeitslosigkeit:
 einen kühlen Kopf bewahren, umdenken
und aktiv auf Jobsuche gehen.

Im Gegensatz zu Banken lehnen wir Ihre User nicht ab! Jede Bonität ist zugelassen!

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